Professioneller Beschwerdebrief gestützt auf OR Mietrecht — in 2 Minuten. Mängel, Kaution, Kündigung.
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Pflicht des Vermieters zur Mängelbeseitigung.
Folgen bei Zahlungsrückstand des Mieters.
Kaution-Rückerstattung nach Wohnungsübergabe.
Recht auf Anfechtung missbräuchlicher Kündigung.
Pflichtschlichtung vor Gerichtsverfahren.
In der Schweiz muss vor jedem Mietgericht-Verfahren ein Schlichtungsversuch stattfinden (ZPO Art. 197). Die Schlichtungsbehörde ist kantonal zuständig und für Mieter in den meisten Kantonen kostenlos.
Das Gesetz schreibt keine feste Frist vor. Die Frist muss angemessen und schriftlich gesetzt werden. Bei dringenden Mängeln (Heizung, Wasser) ist die Frist kürzer als bei kosmetischen Schäden. Ultimata.ch setzt die korrekte Frist automatisch.
Der Vermieter hat nach Wohnungsrückgabe und Abschluss der Abrechnung die Kaution zurückzuerstatten. In der Praxis: innerhalb von 3–4 Monaten. Bei ungerechtfertigtem Einbehalt kannst du die Rückgabe gerichtlich durchsetzen (OR Art. 267).
Ja. Missbräuchliche Kündigungen (z.B. nach Mängelanzeige, Mieterbeschwerden) können bei der Schlichtungsbehörde angefochten werden (OR Art. 271). Frist: 30 Tage ab Empfang der Kündigung.
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