Professioneller Beschwerdebrief gestützt auf OR, FMG und UWG — in 2 Minuten. Für Privat- und Geschäftskunden.
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Pflicht zur mängelfreien Leistungserbringung.
Recht auf Ombudscom-Schlichtungsverfahren.
Schutz vor unwahrer Werbung und falschen Versprechen.
Ersatzpflicht bei Vertragsverletzung.
Ombudscom ist die offizielle Schlichtungsstelle für Telecom-Streitigkeiten in der Schweiz. Zuständig für alle Anbieter (Swisscom, Salt, Sunrise, UPC etc.). Das Verfahren ist für Konsumenten kostenlos.
Bei schwerwiegenden Mängeln (dauernde Störungen, falsch beworbene Leistungen) hast du das Recht auf ausserordentliche Kündigung gestützt auf OR Art. 366 (Werkvertrag). Ultimata.ch formuliert dies rechtssicher.
Ombudscom ist die gesetzliche Schlichtungsstelle für Telecom gemäss FMG Art. 12c. Alle Privatkunden in der Schweiz können das kostenlose Verfahren nutzen, wenn eine direkte Lösung mit dem Anbieter scheitert.
Ja — bevor Ombudscom zuständig wird, muss nachgewiesen werden, dass du den Anbieter direkt kontaktiert hast. Ultimata.ch erstellt diesen ersten Brief automatisch.
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