Wenn Briefe scheitern: Betreibungsbegehren nach SchKG Art. 67 — Ultimata.ch erstellt es automatisch nach Brief 3.
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Einleitung der Betreibung beim zuständigen Betreibungsamt.
Das Betreibungsamt stellt dem Schuldner den Zahlungsbefehl zu.
Der Schuldner kann innert 10 Tagen Rechtsvorschlag erheben.
Schuldner kommt durch Mahnung in Verzug.
Zuständig ist das Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners (nicht deines). Die Gebühr für ein Betreibungsbegehren beträgt CHF 10–70 je nach Forderungshöhe und wird dem Schuldner auferlegt.
Bei Forderungen ab ca. CHF 100 und wenn der Schuldner eindeutig die Zahlung verweigert. Bei Privatpersonen prüfe zuerst ob der Schuldner zahlungsfähig ist — eine Betreibung gegen eine überschuldete Person bringt oft nichts.
Die Gerichtsgebühr beträgt CHF 10–70 je nach Forderungshöhe. Diese wird dem Schuldner auferlegt. Der Zeitaufwand für das Ausfüllen des Formulars entfällt mit Ultimata.ch.
Dann musst du den Rechtsvorschlag beseitigen — entweder durch provisorische Rechtsöffnung (bei Schuldanerkennung) oder definitiver Rechtsöffnung (rechtskräftiges Urteil). Dafür empfehlen wir den Anwalt-Match (kostenlos für dich).
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